Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Individuelle MIND | BODY Gesundheits- und Entwicklungsbegleitung | Version 2026.09.14

Unternehmen

Marco Wölfel Consulting GmbH, Gartenstraße 8, 90443 Nürnberg, Deutschland

Register

Amtsgericht Nürnberg, HRB 45674 | USt-IdNr. DE328660925

Kontakt

kontakt@marcowoelfel.de | 0176 20446208 | www.marcowoelfel.de

Version

Version 2026.09.14 | Stand 14.09.2026

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge der Marco Wölfel Consulting GmbH (nachfolgend „MWC“) über individuell vereinbarte Gesundheits-, Ernährungs-, Bewegungs- und Entwicklungsbegleitung einschließlich ergänzender digitaler Bestandteile.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag und sonstige Individualabreden gehen diesen AGB vor. Diese AGB ergänzen den Individualvertrag insbesondere zu Vertragsschluss, Durchführung, Mitwirkung, Terminen, Zahlung, Beendigung, digitalen Bestandteilen, Nutzungsrechten, Datenschutz und Haftung; sie schränken dort konkret zugesagte Hauptleistungen nicht ein. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der teilnehmenden Person gelten nur, wenn MWC ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsunterlagen und Einbeziehung der AGB

(1) Ein unverbindliches Erstgespräch, eine Analyse oder die Vorstellung eines möglichen Programms ist noch kein Vertragsschluss. Leistungsumfang, Laufzeit, Vergütung, Beginn, vereinbarte Live-Betreuung und digitale Bestandteile ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Vertrag oder einer späteren Individualabrede. Diese AGB begründen keine über den Individualvertrag hinausgehenden Hauptleistungspflichten.

(2) Sofern die Parteien keinen abweichenden Vertragsschluss vereinbaren, gibt die teilnehmende Person durch die dokumentierte elektronische Annahme des finalen individuellen Vertrags ein Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme von MWC in Textform zustande. Eine rein technische Eingangsbestätigung ist keine Annahme, sofern sie dies nicht ausdrücklich erklärt.

(3) MWC stellt Verbrauchern vor Abgabe ihrer verbindlichen Vertragserklärung den individuellen Vertrag, diese AGB mit Versionsnummer, die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen, die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular sowie die Datenschutzhinweise zur Verfügung. Die teilnehmende Person muss eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme haben und der Geltung dieser AGB ausdrücklich zustimmen.

(4) MWC übermittelt Verbrauchern nach Vertragsschluss die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB auf einem dauerhaften Datenträger. Maßgeblich ist die im individuellen Vertrag benannte AGB-Version.

(5) Ein Zahlungslink dient, soweit nicht im Einzelfall rechtlich wirksam anders vereinbart, ausschließlich der Zahlungsabwicklung nach Vertragsschluss. Seine Übersendung oder Betätigung ersetzt nicht die dokumentierte Vereinbarung über Leistung und Vertragsbedingungen.

§ 3 Gegenstand und individueller Charakter der Begleitung

(1) MWC begleitet die teilnehmende Person fortlaufend anhand ihrer persönlichen Ausgangssituation, vereinbarten Ziele, Rückmeldungen und Veränderungen. MWC analysiert die Situation, entwickelt individuelle Empfehlungen und unterstützt deren praktische Umsetzung und Anpassung während der Vertragslaufzeit. Die Begleitung dient der persönlichen Gesundheits-, Ernährungs-, Bewegungs- und Alltagsgestaltung. Sie ist nicht auf eine berufliche Qualifizierung, Ausbildung, Prüfung, Lizenz oder Zertifizierung gerichtet.

(2) Der verbindliche Rahmen der persönlichen, synchronen Live-Betreuung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag. Anzahl und Frequenz ergeben sich aus der dort getroffenen Vereinbarung. Sofern im Individualvertrag keine feste Termindauer vereinbart ist, richtet sich die Dauer eines einzelnen Termins nach dem konkreten Beratungsbedarf und der jeweiligen Terminvereinbarung. Eine Änderung der vereinbarten Anzahl oder Frequenz sowie eine dauerhafte Änderung des Leistungskerns bedürfen einer individuellen Vereinbarung. Einvernehmliche organisatorische Absprachen zu einzelnen Terminen bleiben möglich.

(3) Plattformzugänge, Vorlagen, Rezepte, Videos, Texte und sonstige digitale Materialien sind ergänzende Referenz- und Umsetzungshilfen zur individuellen Begleitung. Ihre Nutzung erfolgt ohne verpflichtende Reihenfolge, Bearbeitungs-, Abschluss- oder Nachweispflicht. Eine gesonderte Kontrolle, ob allgemeine Inhalte verstanden, wiedergegeben oder als Wissen beherrscht werden, ist nicht geschuldet. Rückfragen werden im Rahmen der persönlichen Beratung mit Blick auf die konkrete Situation und praktische Umsetzung der teilnehmenden Person behandelt. Die Materialien sind nicht als eigenständiger standardisierter Lehrgang, Prüfungsvorbereitung oder Zertifizierung vereinbart.

(4) Synchrone Live-Termine ermöglichen den unmittelbaren bidirektionalen Austausch zur persönlichen Analyse, Beratung und Anpassung. Aufzeichnungen oder digitale Materialien sind kein geschuldeter Ersatz für die im individuellen Vertrag vereinbarte persönliche Live-Betreuung.

(5) Ein bestimmter gesundheitlicher, körperlicher, beruflicher oder persönlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Zielangaben, Gewichts- oder Körperfettwerte und sonstige Erwartungen dienen ausschließlich der individuellen Ausrichtung der Zusammenarbeit.

§ 4 Durchführung, Coaching-Team und Kommunikation

(1) Die Durchführung erfolgt überwiegend ortsunabhängig, insbesondere per Video, Telefon, Chat, E-Mail und über die vereinbarte Plattform. Soweit Live-Termine vereinbart sind, dienen sie der zeitgleichen persönlichen Analyse, Beratung und Anpassung.

(2) MWC darf qualifizierte Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Coaches einsetzen. Ein Anspruch auf Betreuung durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies im individuellen Vertrag ausdrücklich zugesagt ist.

(3) Chat-Support ist kein Notfall- oder Bereitschaftsdienst. Reaktionszeiten, Betreuungszeiten und Kommunikationskanäle ergeben sich aus dem individuellen Vertrag; ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht keine ständige oder sofortige Erreichbarkeit.

(4) MWC darf angemessene organisatorische Anpassungen vornehmen, sofern der vereinbarte Kern der persönlichen Begleitung nicht beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen nur mit Zustimmung der teilnehmenden Person.

§ 5 Gesundheitliche Eigenverantwortung und Mitwirkung

(1) Die teilnehmende Person stellt die für die Begleitung erforderlichen Informationen nach bestem Wissen richtig und vollständig bereit und teilt erhebliche Veränderungen, Beschwerden, Erkrankungen, Medikationen oder andere für die Umsetzung relevante Umstände zeitnah mit, soweit sie die Begleitung betreffen.

(2) Empfehlungen von MWC ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose, Behandlung oder psychotherapeutische Leistung. Bei akuten Beschwerden, bekannten Erkrankungen, Schwangerschaft, Medikamenteneinnahme oder sonstigen gesundheitlichen Risiken ist vor der Umsetzung medizinischer Maßnahmen eine geeignete ärztliche oder fachliche Abklärung einzuholen. Bei Beschwerden oder Unsicherheiten ist die Umsetzung zu unterbrechen und ärztlicher Rat einzuholen.

(3) Check-ins, Rückfragen und Gesprächsdokumentationen erfassen insbesondere aktuelle Alltagssituationen, Umsetzung, Wohlbefinden, Ernährung, Bewegung, Motivation und persönliche Schwierigkeiten. Sie dienen der individuellen Anpassung der Empfehlungen, nicht der Kontrolle eines Lern- oder Wissensstands. Unterbleibt Mitwirkung, erbringt MWC die Begleitung auf Grundlage der verfügbaren Informationen und bleibt berechtigt, angebotene oder vereinbarte Betreuungsleistungen vertragsgemäß bereitzuhalten. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben unberührt.

(4) Die freiwillige Nichtnutzung angebotener Termine, Kommunikationswege, Plattformzugänge oder sonstiger vertragsgemäß bereitgestellter Leistungen begründet für sich allein keinen Mangel und keinen automatischen oder anteiligen Rückzahlungsanspruch, sofern MWC die geschuldete Leistung angeboten oder bereitgestellt hat und leistungsbereit war. Dies gilt nicht, soweit die Nichtnutzung auf einer von MWC zu vertretenden Pflichtverletzung beruht. Erkennbare Zugangsprobleme oder sonstige Leistungshindernisse soll die teilnehmende Person MWC unverzüglich mitteilen, damit Abhilfe ermöglicht wird. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 6 Termine und Absagen

(1) Termine werden individuell vereinbart. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, soll die teilnehmende Person MWC möglichst mindestens 24 Stunden vorher informieren.

(2) Erfolgt eine Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint die teilnehmende Person ohne vorherige Mitteilung nicht, besteht kein Anspruch auf Nachholung, wenn MWC leistungsbereit war, den Termin individuell vorbereitet hatte und den reservierten Zeitraum nicht anderweitig nutzen konnte. Dies gilt nicht, wenn die teilnehmende Person nachweist, dass sie die verspätete Absage oder das Nichterscheinen nicht zu vertreten hat. MWC kann nach Verfügbarkeit freiwillig einen Ersatztermin anbieten. Eine solche Kulanz begründet keinen Anspruch für weitere Fälle und verlängert die Vertragslaufzeit nicht.

(3) Fällt ein Termin aus Gründen aus, die MWC zu vertreten hat, bietet MWC innerhalb angemessener Zeit einen Ersatztermin an. Bei höherer Gewalt oder kurzfristigen technischen Störungen außerhalb des Einflussbereichs von MWC bemüht sich MWC ebenfalls um eine angemessene Nachholung.

§ 7 Vergütung, Zahlung und Finanzierung

(1) Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsweise und etwaige Raten ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Vertrag. Eine Rechnung dokumentiert die vereinbarte Vergütung und darf von den individualvertraglichen Zahlungsbedingungen nicht abweichen, soweit keine spätere Individualabrede getroffen wurde. Preise für Verbraucher werden als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern Umsatzsteuer anfällt.

(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine vorzeitige Fälligstellung bei Teilzahlungen oder eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich erforderlicher Mahnungen und Fristen voraus.

(3) Die teilnehmende Person darf mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht, das auf demselben Vertragsverhältnis beruht, bleibt unberührt.

(4) Werden Zahlungsdienste oder Finanzierungspartner eingesetzt, gelten für deren eigenständige Zahlungs- oder Finanzierungsverträge zusätzlich deren Bedingungen. Gesetzliche Rechte aus verbundenen Verträgen bleiben unberührt.

§ 8 Laufzeit, Pausierung und Beendigung

(1) Der Vertrag läuft für die im individuellen Vertrag vereinbarte feste Dauer und endet mit Ablauf dieser Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine stillschweigende Verlängerung findet nicht statt, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wird.

(2) Eine Pausierung bedarf einer individuellen Vereinbarung. Darin sollen zu Nachweiszwecken Anlass, Beginn, Ende und die Auswirkungen auf Laufzeit, Termine und Vergütung in Textform festgehalten werden. Soweit der Individualvertrag konkretere Pausenregelungen enthält, gehen diese vor.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Kündigungs- und Beendigungsrechte bleiben unberührt. Bei einer Beendigung richten sich die Rechtsfolgen und ein etwaiger Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Digitale Bestandteile und Plattform

(1) Soweit Plattformzugänge oder digitale Inhalte vereinbart sind, stellt MWC diese für die im individuellen Vertrag bestimmte Dauer bereit. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(2) MWC hält digitale Bestandteile während der Bereitstellungsdauer im gesetzlichen Umfang vertragsgemäß und stellt erforderliche Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit. Notwendige Wartungen und technische Unterbrechungen werden, soweit möglich, rechtzeitig angekündigt und auf ein angemessenes Maß beschränkt.

(3) Änderungen oder Einschränkungen digitaler Bestandteile erfolgen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass stehen. Eine Zugangsbeschränkung wegen eines Vertragsverstoßes setzt grundsätzlich einen erheblichen Verstoß und eine vorherige Abhilfefrist voraus, soweit nicht aus Sicherheitsgründen, zur Gefahrenabwehr oder aus anderen zwingenden Gründen sofortiges Handeln erforderlich ist. Der vereinbarte Kern der persönlichen Begleitung darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Gesetzliche Minderungs-, Nacherfüllungs-, Beendigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

(4) Technische Mindestvoraussetzungen, soweit sie über einen üblichen aktuellen Internetzugang und ein marktübliches Endgerät hinausgehen, werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

§ 10 Nutzungsrechte und Vertraulichkeit

(1) An Unterlagen, Plänen, Videos, Texten, Grafiken, Konzepten und sonstigen Materialien erhält die teilnehmende Person ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschließlich eigenen Gebrauch während der vereinbarten Bereitstellungsdauer. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(2) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung außerhalb des eigenen Gebrauchs bedarf der vorherigen Zustimmung von MWC in Textform.

(3) Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§ 11 Datenschutz und Aufzeichnungen

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften, der vor Vertragsschluss bereitgestellten Datenschutzerklärung und - soweit einschlägig - gesonderten Datenschutzinformationen von MWC. Die Annahme dieser AGB ersetzt keine Einwilligung.

(2) Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet werden, erfolgt dies nur auf einer hierfür tragfähigen Rechtsgrundlage. Erforderliche ausdrückliche Einwilligungen werden getrennt eingeholt und dokumentiert. Ein Widerruf wirkt für die Zukunft; soweit ohne die betreffenden Angaben eine sichere oder hinreichend individualisierte Begleitung nicht möglich ist, kann der Leistungsumfang aus sachlichen Gründen eingeschränkt sein. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(3) Analysegespräche, Gespräche zum Vertragsschluss und einzelne Coaching-Gespräche dürfen nur nach vorheriger transparenter Information und einer für die konkrete Aufnahme tragfähigen Rechtsgrundlage aufgezeichnet werden. Soweit MWC eine Einwilligung nutzt, muss jede betroffene Person vor Beginn der jeweiligen Aufnahme aktiv zustimmen; bei Zoom erfolgt dies insbesondere über den eingeblendeten Zustimmungsdialog. Eine frühere Zustimmung gilt nicht automatisch für spätere Gespräche. Eine unaufgezeichnete Durchführung bleibt möglich. Coaching-Aufzeichnungen sind interne Dokumentations- und Qualitätssicherungsmittel, werden nicht als Lern- oder Kursmaterial bereitgestellt und ersetzen keine Live-Betreuung. Zwecke, Zugriffe, Speicherdauer, Löschung, Widerruf und ein konfliktbezogener Aufbewahrungsstopp richten sich nach der gesonderten Datenschutzinformation zu Aufzeichnungen.

§ 12 Haftung

(1) MWC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von MWC, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MWC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und den anwendbaren Datenschutzvorschriften, sowie Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleiben unberührt.

§ 13 Abtretung und Vertragsübertragung

(1) Gesetzliche Abtretungsrechte der teilnehmenden Person bleiben unberührt.

(2) Eine Übertragung des Vertrags durch MWC auf einen Dritten erfolgt nur mit Zustimmung der teilnehmenden Person, es sei denn, eine gesetzliche Gesamtrechtsnachfolge liegt vor. Der Einsatz von Coaches oder Dienstleistern zur Erfüllung der Leistung ist keine Vertragsübertragung.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung

(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürnberg Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.

(3) MWC ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit nicht im Einzelfall gesetzlich eine Pflicht besteht.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform dokumentiert werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Der Vorrang individueller Vertragsabreden nach § 305b BGB bleibt unabhängig von ihrer Form unberührt.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anlage 1 - Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Die folgende Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher bei Verträgen, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Marco Wölfel Consulting GmbH, Gartenstraße 8, 90443 Nürnberg, Deutschland, Telefon: 0176 20446208, E-Mail: kontakt@marcowoelfel.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Marco Wölfel Consulting GmbH, Gartenstraße 8, 90443 Nürnberg, Deutschland, E-Mail: kontakt@marcowoelfel.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

________________________________________________________________________________

Bestellt am: ____________________

Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________________________________

Datum: ____________________    Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

Anlage 2 - Gesonderte Erklärungen zum vorzeitigen Leistungsbeginn

Die folgenden Erklärungen sind freiwillig und werden jeweils gesondert abgegeben. Die Zustimmung zu den AGB allein enthält keine dieser Erklärungen.

A. Dienstleistung

□ Ich verlange ausdrücklich, dass MWC vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Durchführung der im individuellen Vertrag vereinbarten Dienstleistungen beginnt.

□ Ich bestätige, dass ich darüber informiert wurde, dass mein Widerrufsrecht bei einer kostenpflichtigen Dienstleistung erst mit vollständiger Vertragserfüllung durch MWC erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mir ist bekannt, dass bei einem Widerruf vor vollständiger Vertragserfüllung für bis dahin erbrachte Dienstleistungen Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldet sein kann.

B. Nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellte digitale Inhalte

□ Soweit gesondert vereinbarte, nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellte digitale Inhalte betroffen sind, stimme ich ausdrücklich zu, dass MWC mit der Vertragserfüllung hinsichtlich dieser digitalen Inhalte vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

□ Ich bestätige meine Kenntnis, dass mein Widerrufsrecht hinsichtlich dieser digitalen Inhalte mit Beginn der Bereitstellung erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ich eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten habe.

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